Um dem Ärztemangel zeitgerecht entgegenzuwirken, hat das Land Burgenland in Kooperation mit der Danube Private University (DPU) in Krems bereits 2019 jährlich bis zu 55 Stipendien für die DPU angeboten, die aktuell von 120 Studierenden genutzt werden. Die ersten acht Studierenden sollten den Masterstudiengang Humanmedizin Ende des nächsten Jahres abschließen. Nun bietet das Land mit dem Burgenländischen Medizin-Stipendium“ in neues Modell, bei dem Studierende an jeder staatlich anerkannten europäischen Universität gefördert werden können. „Damit weiten wir unser Stipendienmodell aus und geben allen burgenländischen Studierenden der Humanmedizin, die die Förderkriterien erfüllen, die Chance auf ein Stipendium, mit dem sie ihr Studium zeitgerecht und ohne finanzielle Sorgen absolvieren können“, erklärte der Landeshauptmann weiter.
Franz Öller, kaufmännischer Geschäftsführer der Gesundheit Burgenland, ergänzte: „Die Gesundheitsversorgung muss regional sein, und die burgenländische Offensivstrategie im Burgenland spielt hier hinein: Der Erfolg zeigt sich daran, dass wir in den Kliniken der Gesundheit Burgenland – im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wo Ärztemangel und Probleme in der Pflege vorherrschen – genug Personal, kein Bett muss gesperrt. Wir sind hier voll besetzt, und bereits ab Herbst kommen 25 neue Pflegekräfte aus der Ausbildung – das Anstellungsmodell läuft also.“ Öller weiter: „Im Pflegebereich haben wir es vorgemacht, nun binden wir durch dieses Stipendienmodell Ärzte an die Gesundheit Burgenland und die burgenländischen Spitäler. Denn wie im Pflegebereich so ist es auch im Ärztebereich wesentlich, die spezifische Ausbildung in der Region zu haben.“
Das Burgenländische Medizin-Stipendium im Detail
Das Burgenländische Medizin-Stipendium ist eine regelmäßige finanzielle Förderung für Studierende der Humanmedizin, die ihnen das zielstrebige Absolvieren ihres Studiums erleichtern soll. Konkret umfasst das Stipendium eine monatliche Unterstützung (zwölfmal jährlich) in Höhe 1.000 Euro für die Zeit der Mindeststudiendauer von zwölf Semestern sowie zwei zusätzliche Toleranzsemester.
Das Burgenländische Medizin-Stipendium richtet sich an Studierende der Humanmedizin, die an einer staatlich anerkannten europäischen Universität (sowohl öffentliche als auch Privatuniversitäten) studieren und ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz im Burgenland haben. Zudem können nicht nur Studienanfängerinnen und Studienanfänger des Wintersemesters 2024/25, sondern auch Quereinsteigerinnen und -eisteiger, also bereits im Studium Fortgeschrittene (mit Ausnahme der Stipendiatinnen und Stipendiaten an der DPU), dieses Stipendium beantragen.
Fördervoraussetzungen
Fördervoraussetzungen sind zum einen die Zulassung zum Studium der Humanmedizin an einer staatlich anerkannten europäischen Universität und das regelmäßige Erbringen eines Studienerfolgsnachweises. Zum anderen müssen Studierende sich dazu verpflichten, das klinisch-praktische Jahr im Burgenland zu absolvieren, innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Studiums die Facharztausbildung bzw. die Ausbildung zur Allgemeinmedizinerin oder zum Allgemeinmediziner im Burgenland zu machen und im Anschluss daran fünf Jahre als Fachärztin bzw. Facharzt oder Allgemeinmedizinerin bzw. Allgemeinmediziner in der Gesundheitsversorgung (in den Krankenanstalten, im öffentlichen Gesundheitsdienst oder als niedergelassene Ärztin bzw. niedergelassener Arzt mit Kassenvertrag) im Burgenland zu praktizieren.
Antragsstellung und Stipendienvergabe
Über die Stipendienvergabe entscheidet ein Auswahlgremium aus Gesundheitsexpertinnen und -experten nach einer Vorab-Prüfung auf Vollständigkeit anhand der eingereichten Unterlagen und anschließender Reihung der Antragstellerinnen und Antragsteller.
Die Antragstellung für das Studienjahr 2024/25 ist ab 1. Juli 2024 möglich. Die Unterlagen sowie das ausgefüllte Antragsformular, das auf der Internetseite www.burgenland.at(medizinstipendium zum Download zur Verfügung stehen wird, sind bis spätestens 19. August 2024 per E-Mail an post.a10-gesundheitsrecht@bgld.gv.at zu senden.
Rückzahlungsverpflichtung
Wird das Studium vorzeitig abgebrochen, kein Studienerfolg nachgewiesen, oder die weiteren Fördervoraussetzungen nicht erfüllt, ist die bis dahin ausbezahlte Förderung in voller Höhe zurückzuzahlen. In begründeten Fällen, wie einem Auslandsaufenthalt, einer Erkrankung oder einer Schwangerschaft, die zu einer Unterbrechung des Studiums führen, kann auch eine Wiederaufnahme der Förderung bei Weiterführung des Studiums vereinbart werden.
Alle Informationen zu den Fördervoraussetzungen, den vorzulegenden Unterlagen sowie zu den Auswahlkriterien für das Burgenländische Medizin-Stipendium findet man im Internet unterwww.burgenland.at/medizinstipendium.